Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der Firma Heizungsservice Peter Withum (im folgenden Auftragnehmer kurz AN) vertreten durch den Inhaber, Herr Peter Withum, Großgartenweg 11 in 79295 Sulzburg-Laufen, Telefon 07634 / 568356, Mail info@heizungsservice-withum.de und ihren Kunden, Verbraucher und Unternehmer (im folgenden Auftraggeber kurz AG). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des AG  werden nicht anerkannt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

2. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.

3. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
3.1 Vertragsschluss

Bestellungen des AG beim AN stellen lediglich ein Angebot an den AN zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch den AN. Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Die Annahme erfolgt durch den AN mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware

3.2 Lieferung

Der AN liefert an die vom AG angegebene Adresse in Deutschland. Ist der AG Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den AG, auf den AG über. Die Lieferzeit ist nur verbindlich wenn diese schriftlich zugesichert ist.

3.3 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum vom AN. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen.

4. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit der AN nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, des AN dem AG nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
6.1 Kosten

Es gelten die Regelungen unter 3.1 dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die verbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, wird der AG unverzüglich hierüber informiert. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrags erfasst waren. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind. Bei einem durch den AN nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur, wird die Sache nur auf ausdrücklichen Wunsch des AG gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder soweit möglich in den Ursprungszustand zurückversetzt. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen, sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen.

6.2 Kostenvoranschläge

Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den AG erstellt. Ein vom AG gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er vom AN schriftlich bestätigt und als verbindlich bezeichnet wird. Der AN behält sich vor Aufwand und Kosten die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlich sind zu berechnen, sofern der AG einen anderen Unternehmer mit der Ausführung der Leistungen beauftragt. Wird die Ausführung vom AN ausgeführt wird der Aufwand zur Angebotserstellung nicht in Rechnung gestellt.

7. Beendigung

Kündigt der AG den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

8. Zahlungen

Zahlungen sind nach Fertigstellung der Arbeiten bzw. der Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Der AN kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

9. Mitwirkungspflichten

Der AG hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen. Der AG ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Kommt der AG seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist der AN berechtigt, aber nicht verpflichtet an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des AG bleiben im Übrigen unberührt.

10. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

Die Angaben vom AN über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich. In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

11. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

Der AG ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Kommt der AG mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der AG die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der AG in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

12. Erweitertes Pfandrecht

Dem AN steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu. Das Pfandrecht kann auch gegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 
13. Gewährleistung

Der AG hat einen Mangel der Reparatur oder Montage dem AN unverzüglich mitzuteilen. Hat der AG ohne Einwilligung vom AN Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung vom AN für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des AG der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

14. Schlussbestimmungen

Der AN ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen dem AN und dem AG die nicht durch Verhandlungen beider Parteien gütlich geregelt werden können, kann der AG die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. kontaktieren.

Kontakt:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8,

77694 Kehl am Rhein

Mail@verbraucher-schlichter.de

Telefon: 07851 / 795 79 40

Fax: 07851 / 795 79 41